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Entwurf — diese Texte sind noch nicht anwaltlich geprüft und nicht rechtsverbindlich.

Widerruf & Rücktritt

Kein Widerrufsrecht bei Pauschalreisen

Für Pauschalreiseverträge (§ 651a BGB) gelten die besonderen Vorschriften des § 312 BGB. Das 14-tägige Widerrufsrecht für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 312g Abs. 1 BGB) ist hierauf grundsätzlich nicht anwendbar; für die einzelnen Reiseleistungen besteht zudem die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Beherbergung und terminbezogene Freizeitleistungen). Bei einer online über fanfly24 geschlossenen Buchung besteht daher kein Widerrufsrecht. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ geben Sie eine verbindliche, zahlungspflichtige Buchung ab.

Wird ein Vertrag ausnahmsweise außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei einer Vor-Ort-Aktion) angebahnt und geschlossen, kann ausnahmsweise ein Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall informieren wir Sie gesondert und stellen eine Widerrufsbelehrung bereit.

Ihr Rücktrittsrecht (§ 651h BGB)

Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In diesem Fall können wir eine angemessene Entschädigung (Stornopauschale) verlangen; die jeweiligen Stornostaffeln finden Sie in unseren Reisebedingungen. Ihnen bleibt dabei stets der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).

Außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort (§ 651h Abs. 3 BGB)

Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien), die die Reise erheblich beeinträchtigen, ist der Rücktritt kostenfrei und Sie erhalten alle Zahlungen zurück. Die bloße Absage, Verlegung oder ein Geisterspiel ist kein solcher außergewöhnlicher Umstand, sondern eine Leistungsstörung; was in diesem Fall gilt, regelt Ziffer 8 unserer Reisebedingungen.

Automatische Restzahlung

Mit der Anzahlung (20 %) autorisieren Sie uns, die Restzahlung (80 %) 30 Tage vor Reisebeginn automatisch von Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen. Über die bevorstehende Abbuchung informieren wir Sie vorab. Treten Sie vor diesem Zeitpunkt zurück, gilt die Stornostaffel nach Ziffer 5 der Reisebedingungen.

Übertragung auf eine andere Person (§ 651e BGB)

Sind Sie verhindert, können Sie bis 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die in den Vertrag eintritt. Bitte beachten Sie, dass das Stadionticket beim Verband personalisiert ausgestellt wird; ist eine Umpersonalisierung nicht möglich, ist die Übertragbarkeit des Ticket-Anteils entsprechend eingeschränkt. Einzelheiten regelt Ziffer 6 unserer Reisebedingungen.

Widerruf, Rücktritt und Übertragung — der Unterschied

  • Widerruf (§ 312g BGB): besteht hier grundsätzlich nicht.
  • Rücktritt / Storno (§ 651h BGB): jederzeit vor Reisebeginn möglich, in der Regel gegen Stornogebühren.
  • Übertragung (§ 651e BGB): Ersatzperson statt Storno — oft die günstigere Alternative.

Stand: 2026-06-30